Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
im Top-Thema der März-Ausgabe stellen wir Ihnen die Familienpoolgesellschaft als Gestaltungsinstrument vor. Hier wird das Modell mit seinen Vorteilen bei der Vermögensnachfolge dargestellt (in der nächsten Ausgabe wird es dann um die Rechtsformwahl gehen). Die Rubrik Steuern eröffnen wir mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die herrschende Meinung zum Schriftformerfordernis von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aus den Angeln gehoben wird. Und es geht erfreulich für die Steuerpflichtigen weiter: In einem weiteren Steuer-Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Punkte eines neuen BMF-Schreibens zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen von Gebäuden zusammengestellt. Danach gibt es künftig klare Kriterien und Aufwendungen dürften in vielen Fällen leichter sofort abzugsfähig sein. Ferner wird das Gestaltungsinstrument Nießbrauch näher beleuchtet, mit dem ein Unternehmer das Vermögen rechtzeitig zu Lebzeiten übertragen und trotzdem parallel seine Versorgung sicherstellen kann. Im Fokus dieser Ausgabe steht ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft (zu den Anwendungsmöglichkeiten für einen Einzelunternehmer s. Teil I in der Februar-Ausgabe).
Auch in der Rubrik Recht geht es erfreulich weiter, zumindest wenn man die Themen aus der Verbraucher-Perspektive betrachtet: Bei Internet-Bestellungen soll es künftig quasi einen Notknopf geben und damit der Widerruf so einfach wie das Bestellen sein. In einem weiteren Beitrag behandeln wir die aktuell vieldiskutierte Aktivrente, bei der Rentner ab Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei dazu verdienen können. Wir stellen dar, wie eine solche Beschäftigung arbeitsrechtlich gestaltet werden kann.
Die Kurz-Beiträge sind so bunt wie der nahende Frühling: Von der Möglichkeit der Anpassung von Gewinnabführungsverträgen über die Besonderheiten des Sonderbetriebsvermögens bis zur Realteilung. Und auch das Thema Nießbrauch wird nochmals aufgegriffen. Abschließend geht es um die sog. Fünftel-Regelung und Sperrfristverstöße bei Umstrukturierungen.
Wir wünschen eine informative Lektüre.
Ihr PKF-Team
„Führung heißt, Mitarbeiter sachbezogen einzusetzen, zu motivieren und für ihre Fähigkeiten die Entfaltungsräume zu schaffen.“ *