Kurz notiert
05. Feb. 2025

Neues zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zum 1.11.2024 wurde in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) eingeführt. Jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung erhält seitdem dieses neue Zuordnungsmerkmal zugeteilt, das aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern besteht. 

Bereits in der Ausgabe 11/24 des PKF-Magazins haben wir über die Einführung der W-IdNr berichtet. Nunmehr wurden spezifischere Informationen zur Vergabe und Nutzung bekannt. 

  • Unterscheidungsmerkmal für mehrere Tätigkeiten: Die W-IdNr enthält ein zusätzliches 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für jede wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. DE123456789-00001). Bis zum 1. Quartal 2026 wird zunächst nur eine Nummer mit dem Merkmal „-00001“ vergeben, weitere Unterscheidungsmerkmale folgen ab 2026.
  • Einführungsphase und optionaler Einsatz: Die Einführung der W-IdNr ist bis 2026 geplant. Bis dahin ist die Angabe der W-IdNr in steuerlichen Erklärungen optional, und es kann weiterhin die Steuernummer verwendet werden.
  • Öffentliche Mitteilung zur Nutzung der USt-IdNr als W-IdNr: Personen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) besitzen, werden nicht individuell benachrichtigt. Stattdessen erfolgt eine öffentliche Mitteilung im Bundessteuerblatt und auf der BZSt-Website, dass die USt-IdNr zugleich als W-IdNr dient.
  • Verfahren bei Verlust der USt-IdNr: Sollte die USt-IdNr nicht mehr vorliegen, kann die W-IdNr elektronisch über die BZSt-Website angefordert werden.

Hinweis

Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie die W-IdNr zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, so dass der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphäre abgegrenzt werden kann.