Informationen zur neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neu eingeführte Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Das hat das BZSt am 12.8.2024 mitgeteilt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beginnt mit der stufenweisen Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich tätigen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen. Diese Vergabe erfolgt automatisch und ohne Antragstellung. Die Einführung der W-IdNr. soll die elektronische Datenverarbeitung zwischen verschiedenen Registern vereinheitlichen und effizienter gestalten. Als einheitliches, dauerhaftes Identifizierungsmerkmal ersetzt die W-IdNr. die bisherige bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie wird zusätzlich zur bereits bestehenden steuerlichen Identifikationsnummer bei wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen vergeben, um den betrieblichen Bereich von der privaten Sphäre zu trennen. Für alle anderen wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, wird keine separate Mitteilung der neuen Nummer erfolgen, da die USt-IdNr. fortan auch als W-IdNr. genutzt wird.
Wer noch keine USt-IdNr. besitzt, erhält die W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024 elektronisch über das Elster-Portal. Steuerliche Berater, die für ihre Mandanten tätig sind, können die neue Nummer über ihre Kanzleisoftware abrufen, da die Finanzverwaltung entsprechende Schnittstellen zur Verfügung stellt.