Entwurf einer Außenprüfungsordnung
Die steuerliche Außenprüfung steht zunehmend im Fokus von Modernisierung und Verfahrensbeschleunigung. Dazu soll die neu vorgelegte Außenprüfungsordnung beitragen.
Das BMF hat den Entwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) vorgelegt, mit der die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) ersetzt werden soll. Dieser Entwurf trägt insbesondere den Änderungen der Abgabenordnung (AO) Rechnung, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) sowie zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts eingeführt wurden. Inhaltlich soll die ApO wie schon die BpO 2000 sämtliche Außenprüfungen erfassen und damit weiterhin einen umfassenden Anwendungsbereich gewährleisten.
Neben der Anpassung an die aktuelle Rechtslage enthält der Entwurf eine Reihe struktureller Neuerungen. Ziele sind vor allem eine Beschleunigung der Prüfungsverfahren sowie eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Prüfungsstellen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern. In diesem Zusammenhang wird ein stärker kooperativ ausgerichteter Prüfungsansatz verfolgt. Hervorzuheben ist zudem die vorgesehene Stärkung der Funktion des leitenden Konzernprüfers. Dieser soll künftig eine zentrale Rolle bei der Koordination und Durchführung von Prüfungen in Konzernstrukturen und bei verbundenen Unternehmen einnehmen.