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Kurz notiert
04. Sept. 2025

Neue Mindestlohn-Beträge und neue Höchstverdienstgrenzen für Minijobber ab 2026/27

Laut einer aktuellen Statistik des Bundesarbeitsministeriums arbeiten rund 6 Mio. Beschäftigte in Deutschland für den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €. Zur Stärkung der Kaufkraft und zur Entlastung von Beschäftigten im Niedriglohnsektor hat die Mindestlohnkommission weitere Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.

Die Mindestlohnkommission – bestehend aus Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften – hat sich am 27.6.2025 auf eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns festgelegt. Bis 1.1.2027 steigt er um insgesamt 13,88 %. Nominal wird der Mindestlohn im ersten Schritt zum 1.1.2026 auf 13,90 € angehoben und darauffolgend zum 1.1.2027 auf 14,60 €. Das ist die höchste sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Januar 2015, der damals bei 8,50 € lag. 

Hinweis

Diese Veränderung führt auch bei Minijobbern zu einer weiteren Anpassung der Höchstverdienstgrenze. Diese wurde schon bei den letzten Anhebungen des Mindestlohns dynamisch an diesen angepasst. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitgeber auf Arbeitskraft verzichten müssen. Die monatliche Arbeitszeit von Minijobbern soll konstant bei circa 43 Stunden gehalten werden. Darum steigt die Minijob-Grenze 2026 von aktuell 556 € auf dann 602,33 €. 2027 erhöht sich dieser Betrag auf 633 €.