Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
am letzten Tag vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat dem „Investitionsbooster“ zugestimmt. Wir haben im Top-Thema unserer Sommer-Ausgabe für Sie die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen zusammengestellt, die Anreize für mehr Investitionen schaffen sollen. Der zweite Beitrag in der Rubrik Steuern geht auf die wesentlichen Aspekte des Entwurfs eines zweiten Schreibens der Finanzverwaltung zu den Neuerungen der E-Rechnung ein. Neben der Klarstellung zur Empfangspflicht von E-Rechnungen und der Erleichterung für Kleinunternehmer sind viele Erläuterungen zu technischen und inhaltlichen Anforderungen für einen Vorsteuerabzug enthalten. Es folgt ein Beitrag zu einer wichtigen Änderung im Umwandlungsrecht, nach der eine in der Praxis beliebte Gestaltung nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Da es nur eine Frage der Zeit ist, wann diese Vorschrift auch von den Registergerichten bemerkt wird, sind alternative Gestaltungen gefragt. Anschließend wird aus einem aktuellen Urteil die Frage aufgenommen, ob bei einem Sachverhalt gleichzeitig Schenkung- und Einkommensteuer ausgelöst werden kann.
In der Rubrik Recht geht es im ersten Beitrag um eine Gesetzesänderung, aufgrund derer Frauen auch bei einer Fehlgeburt den Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Der zweite Beitrag stellt die neuen Regelungen zum Eingliederungszuschuss vor, die ab Januar 2025 gelten. Dabei erfahren Arbeitgeber, wie sie durch diese Förderung erhebliche finanzielle Vorteile erzielen können.
Wie immer runden Kurz-Beiträge auch diese Ausgabe des PKF-Magazins ab. Es geht dabei insbesondere um die Schulungspflichten beim Einsatz Künstlicher Intelligenz, um die Wirksamkeit der Zustellung von Kündigungen und um Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer.
Wir wünschen Ihnen eine gute Erholung, sofern Ihr Sommerurlaub noch ansteht – vielleicht mit dieser Sommerausgabe als Lektüre.
Ihr PKF-Team