Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Juni-Ausgabe eröffnen wir mit wichtigen Neuerungen für Unternehmen, die Kassen betreiben und nun eine Meldefrist bis Ende Juli zu beachten haben. Nicht so kurzfristig, aber komplex ist die aktuelle Rechtsprechung, wenn Miet- und Pachterträge bei gewerblichen Unternehmen bei der Bemessung der Gewerbesteuer gekürzt werden sollen. Im dritten Beitrag in der Rubrik Steuern haben wir praktische Gestaltungstipps für Sie, wenn Wohnraum an Arbeitnehmer oder Angehörige vergünstigt vermietet werden soll, um die Attraktivität als Arbeitgeber oder die Wertschätzung als Familienmitglied zu steigern.
Die Rubrik Rechnungslegung & Finanzen steht ganz im Zeichen von Nachhaltigkeit. Zunächst stellen wir Neuregelungen in den IFRS bezüglich der Bilanzierung bei Stromlieferverträgen vor. Weil Strom noch verderblicher ist als Erdbeeren, ist es wichtig für Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, dass der Strom weiterverkauft und bei einer geschlossenen Position eine Bewertungseinheit gebildet werden kann. Es folgt das Top-Thema dieser Ausgabe: Nachdem wir die einzelnen Prozessschritte bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Mai in Teil 1 erläutert haben, stellen wir nun konkrete KI-Tools vor, die bei diesen Prozessschritten unterstützen können.
In der Rubrik Recht geht es um das Thema Testament. Ein sog. Nottestament ist auch mündlich möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die wir für den unschönen Fall der Fälle aufgearbeitet haben. Im zweiten Beitrag zum Berliner Testament liegt der Fokus auf der sog. Pflichtteilsstrafklausel, die das Einfordern des Pflichtteils beim Versterben des ersten Elternteils sanktioniert: Hier ist abzugrenzen, inwieweit eine Bitte um Unterstützungsleistungen (beim Hausbau) als Pflichtteilseinforderung gewertet werden kann.
In zwei Kurz-Beiträgen werden die Themen Nachhaltigkeit und Tod nochmals aufgegriffen. Lesen Sie dort Antworten auf die Fragen, ob man Solaranlagen auf Gebäuden mit Denkmalschutz montieren darf und ob Erben die Social-Media-Kanäle des Verstorbenen weiter nutzen dürfen.
Wir wünschen eine informative Lektüre.
Ihr PKF-Team