US-Zusatzzölle: Auswirkungen auf EU-Warenimporte und internationale Handelsbeziehungen

Mit der Rückkehr von Donald Trump in das Präsidentenamt haben die USA ein umfassendes Zollpaket beschlossen, das nahezu sämtliche Importwaren betrifft. Die Weltwirtschaft zeigt sich verunsichert, die Aktienmärkte reagieren volatil – und auch die Konjunkturerwartungen in Europa sind erheblichen Schwankungen unterworfen. Im Folgenden werden die konkreten Folgen für Unternehmen in der EU dargestellt und Handlungsoptionen erörtert.
Das Wechselspiel der US-Zusatzzölle
Das neue Zollsystem der USA bedeutet nicht nur das Ende multilateraler Zollregeln, sondern es erscheint willkürlich und wird fortlaufend geändert. Anfang April drohte nach den neuen Zollregeln noch ein pauschaler Zollsatz in Höhe von 20% auf die Einfuhr der meisten Güter aus der EU in die USA. Am 9.4.2025 erfolgte jedoch ein Einlenken insoweit, dass die neuen Zollregeln mit der EU zunächst für 90 Tage ausgesetzt wurden. Während dieses Zeitraums soll nunmehr ein amerikanischer Zusatzzoll von „nur“ 10% gelten, der ab einem Warenwert von 800 US-Dollar und zusätzlich zu den regulären US-Zöllen erhoben wird. Für folgende zwei Fallgruppen gelten Sonderregelungen:
- Waren, für die bereits anderweitige Zusatzzölle erhoben werden. Seit kurzem werden auf Stahl- und Aluminiumexporte sowie Autoexporte in die USA Zölle i.H. von 25% erhoben.
- Waren, die durch die US-Behörden in einem sog. „Anhang II“ veröffentlicht wurden, bleiben ohne Zoll. Zu diesen zählen u.a. zahlreiche Rohstoffe, Holz, Medizin oder elektronische integrierte Schaltungen.
Reaktionen seitens der EU
Die EU hatte als Reaktion zunächst zweistufige Gegenmaßnahmen angekündigt. In einer ersten Stufe sollten mit Wirkung ab 15.4.2025 – zwischenzeitlich aber wieder ausgesetzte – Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren aus den Jahren 2018 und 2020 wieder in Kraft treten. In einer zweiten Stufe sollen zusätzliche Gegenzölle eingeführt werden; eine umfangreiche Liste ist bereits veröffentlicht.
Als Reaktion auf die 90-tägige Aussetzung der neuen US-Zollregeln hat die EU die von ihr angekündigten Gegenmaßnahmen ebenfalls für 90 Tage ausgesetzt und setzt stattdessen auf eine Verhandlungslösung mit den USA. Auch hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, auf die derzeit geltenden US-Zusatzzölle i.H. von 10% sowie auf mögliche weitere Erhöhungen zu reagieren. Dabei empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Betroffenheitsanalyse: Festzustellen ist, welche Produkte konkret unter die aktuellen oder potenziellen US-Zollregelungen fallen. Dazu gehört die Bewertung der Warentarifnummern und Ursprungsländer anhand der US-Veröffentlichungen.
- Prüfung vertraglicher Rahmenbedingungen: Dies umfasst die Analyse bestehender Verträge mit US-Geschäftspartnern hinsichtlich Zollklauseln und wirtschaftlicher Risiken. Je nach Vertragslage können Mehrkosten beim Importeur verbleiben oder auf den Exporteur zurückfallen. Preisanpassungen zur Kompensation der Zölle sind ggf. wirtschaftlich abzuwägen.
- Verzögerung der Verzollung: Bei unverzollter Ware in Zolllagern oder noch nicht versandten Exporten kann eine zeitliche Verschiebung der Verzollung in Betracht gezogen werden, um kurzfristig auf weitere Entwicklungen reagieren zu können.
- Anpassung von Produkten und Lieferketten: Alternativen zu zollbelasteten Produkten sowie logistische und lieferkettenbezogene Optimierungen sind zu prüfen. In Konzernstrukturen kann zudem eine Neugestaltung von Verrechnungspreisen zur Entlastung beitragen.