08. Mai 2025

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

im Top-Thema der Mai-Ausgabe beleuchten wir die Auswirkungen der US-Zölle und geben Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen damit umgehen können. Es folgt in der Rubrik Steuern ein Überblick über die avisierten Steueränderungen der neuen Bundesregierung. Angesichts der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes geht der Plan, rechtsformunabhängig die Unternehmen analog zur Körperschaftsteuer zu besteuern, fast unter. Ein Blick über die Grenzen nach Osteuropa zeigt, dass dies dort längst Realität ist. Im dritten Beitrag stellen wir ein Gestaltungsmodell vor, um im Erbfall eine Doppelbelastung der Erben mit Erbschaft- und Einkommensteuer zu vermeiden.

Im Steuer- und Finanzbereich nimmt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stark zu. In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen werden in dem Beitrag über Robotic Process Automation (RPA) die Möglichkeiten für einen effizienten Einsatz entsprechender Software im finanziellen Bereich aufgezeigt. Im nichtfinanziellen Bereich kann KI bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Im ersten Teil eines Zweiteilers stellen wir die Prozessschritte der Berichterstattung dar. Im Teil II wird dann eine Darstellung folgen, wie und welche KI-Tools in einzelnen Prozessschritten unterstützen können. 

In der Rubrik Recht werfen wir zunächst einen Blick über die Grenze nach Österreich auf das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG): Bisherige Homeoffice-Regelungen wurden überarbeitet und betreffen nicht nur österreichische Arbeitnehmer, sondern auch deutsche Staatsbürger, die für österreichische Unternehmen tätig sind. Anschließend betrachten wir die aktuelle Entwicklung bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und spezifisch die Frage der Rechte von ausgeschiedenen Mitarbeitern.

Die Natur blüht jetzt im Mai auf und bunt wie ein Frühlingsstrauß sind auch die Kurz-Beiträge, die wir für Sie zusammengestellt  haben: Wir starten mit der Frage, ob der Besitz eines Grundstücks im Inland auch die Ansässigkeit seines Eigentümers nach sich ziehen kann. Es folgt die Analyse einer Entscheidung, nach der ein Vorsteuerabzug auch im Konzern nur bei eindeutiger Leistung möglich ist. Dass Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen, ist klar – neu ist im dritten Kurzbeitrag die Pflicht, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auch gegenüber Dritten schützen und verteidigen muss. Der letzte Wille ist frei – zivilrechtlich ist aber zu beachten, dass ein gemeinsamer Wille nur bedingt einseitig geändert werden kann. Auch im letzten Beitrag geht es nochmal um das Thema Erben und Schenken. Auch im letzten Beitrag zum Holdingabschlag geht es nochmal um das Thema Erben und Schenken.

Wir wünschen eine informative Lektüre. 
Ihr PKF-Team

Bonmot

„Ebenso wie das Gebot ,Du sollst nicht töten‘ eine deutliche Grenze setzt, um den Wert des menschlichen Lebens zu sichern, müssen wir heute ein ,Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung und der Disparität der Einkommen‘ sagen. Diese Wirtschaft tötet.“ *
* Zitat: Papst Franziskus (17.12.1936 - 21.4.2025) 
Papst Franziskus (bürgerlich Jorge Mario Bergoglio) war vom 13.3.2013 bis zu seinem Tod der 266. Bischof von Rom und damit Papst, Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Souverän des Vatikanstaats.