02. Apr. 2025

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

die April-Ausgabe eröffnen wir mit dem zweiten Teil zur Wegzugsbesteuerung als unserem Top-Thema. In der Ausgabe 2/2025 hatten wir anhand eines Praxisfalls die Folgen der Verlagerung des Wohnsitzes eines GmbH-Gesellschafters beschrieben, die bei entsprechenden Werten bis zur Existenzbedrohung führen können. Nun stellen wir verschiedene Strategien dar, mit denen die Besteuerung vermieden und die Verhältnisse langfristig geregelt werden können. Lesen Sie im zweiten Beitrag, wie Gesetzesänderungen mit Rechtsunsicherheiten einher gehen können: Bildungsleistungen waren und bleiben unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerfrei. Allerdings haben die erforderlichen Anpassungen zum 1.1.2025, die auf Drängen der EU erfolgten, Fragen sowohl zur Reichweite der Befreiung als auch zum am Ende doch beibehaltenen Antragsverfahren beim jeweils zuständigen Landesamt für Bildung offengelassen. Anschließend berichten wir über einen Prozess, den die Nürnberger PKF-Kollegen erfolgreich vor dem BFH geführt haben. Dabei ging es um einen Sachverhalt, der vom Finanzamt und auch dem Finanzgericht als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wurde. Die PKF-Kollegen konnten schlüssig darstellen, dass eine für die GmbH übliche Beurteilung nicht auf eine AG übertragen werden kann. Dabei spielt der Aufsichtsrat eine wichtige Rolle. 

In der Rubrik Recht geht es um eine neue Entwicklung bei der Arbeitnehmerüberlassung: Bislang waren dabei in einem Konzern deutlich weniger Regeln zu beachten als zwischen unabhängigen Unternehmen. Nach einem aktuellen Urteil werden nun bei Konzernen die Zügel angezogen.

Wie immer runden wir mit weiteren Kurz-Beiträgen unsere bunte Themenpalette ab: Im grün regierten Tübingen werden nun Einwegverpackungen besteuert; nachdem das Bundesverfassungsgericht dies als rechtmäßig erachtet hat, könnten andere Städte diese Praxis übernehmen. Aus einem aktuellen EuGH-Urteil folgt, dass quasi jeder Arbeitnehmer das Recht auf Zeiterfassung hat. Dann weisen wir auf einen Link hin, der Antworten auf die vielfältigen Fragen zum Kassengesetz bereithält, bevor wir für Vermieter die Frage beantworten, ob schon die Einzahlung in eine Rücklage oder erst deren Verwendung zu steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen führt. Und schließlich noch ein Stück Rechtssicherheit: Käufer haften bei Grundstücken für viel – aber zum Glück nicht mehr für die Steuervergehen der Verkäufer.

Wir wünschen eine informative Lektüre. 
Ihr PKF-Team

Bonmot

„Koalitionen gelingen dann, wenn die Koalitionspartner ihren Erfolg wollen, wenn sie sich gegenseitig respektieren und wenn keiner den anderen überfordert.“ *
* Zitat: Bernhard Vogel (19.12.1932 - 2.3.2025) 
Bernhard Vogel war als deutscher CDU-Politiker von 1976 bis 1988 Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sowie von 1992 bis 2003 Ministerpräsident von Thüringen und damit der einzige Ministerpräsident, der in zwei unterschiedlichen Bundesländern Regierungschef war. Sein jüngerer Bruder war der SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel.