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Kurz notiert
03. Dez. 2025
StB Philipp Schwobeda, LL.M.

Neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Frau überprüft Empfängerdaten bei Überweisung

Viele werden es schon bemerkt haben: Seit kurzem hat bei Überweisungen eine sog. Empfängerüberprüfung zu erfolgen. Diese soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen, erfordert aber Sorgfalt bei der Pflege von Zahlungsdaten.

Am 9.10.2025 ist eine neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft getreten, die den Zahlungsverkehr in Unternehmen spürbar verändern wird bzw. schon hat. Denn bei Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums muss nun der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen werden (sog. Empfängerüberprüfung: „Verification of Payee“, kurz VoP). Die Bank prüft bei jeder Überweisung, ob Name und IBAN übereinstimmen. Bei Abweichungen erfolgt ein Hinweis oder die Überweisung wird blockiert. Ziel ist es, Betrugsversuche durch gefälschte Empfängerdaten zu unterbinden. 

Unternehmen, die regelmäßig Überweisungen tätigen – etwa an Lieferanten oder Dienstleister –, sind dadurch direkt betroffen. Ihnen sind folgende Maßnahmen zu empfehlen: 

  • Zahlungsstammdaten prüfen: Regelmäßige Überprüfung der hinterlegten Empfängerdaten in der Buchhaltungssoftware. Name und IBAN sollten exakt mit den Bankdaten des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
  • Mitarbeiter sensibilisieren: Hinweis an die Finanzabteilung und zuständigen Mitarbeiter auf die neue Prüfpflicht, insbes. auf mögliche Systemrückmeldungen wie „Name stimmt nicht überein“.
  • Zahlungsprozesse anpassen: Einplanen von Zeitpuffern bei Überweisungen. Rückfragen oder notwendige Korrekturen könnten den Zahlungsfluss verzögern.
  • Technische Voraussetzungen schaffen: Sicherstellung, dass die Buchhaltungs- oder Banking-Software die VoP unterstützt.
  • Kunden informieren: Information der Kunden über die Änderungen, sodass diese sensibilisiert werden sowie Zahlungsausfälle und Zahlungsverzögerungen vermieden werden.