Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Top-Thema-Beitrag der Dezember-Ausgabe kommt aus der Rubrik Rechnungslegung und Finanzen: In der Unternehmensbewertung ist – vor allem im Mittelstand – das Multiplikatorverfahren eine sehr beliebte Praktikermethode. Damit die Leichtigkeit aber nicht zur negativen Überraschung wird, haben wir für Sie gewichtige Argumente gesammelt, die gegen einen unbedachten Einsatz dieser Methodik sprechen.
In der Rubrik Steuern stellen wir zunächst eine Neuregelung aus der Abgabenordnung vor, die neue Pflichten für die Steuerpflichtigen nach einer Betriebsprüfung vorsieht – nämlich entgegen der bisher gängigen Abschnittsbesteuerung proaktiv Folgeänderungen zu initiieren. Erfreulicher wird es im zweiten Beitrag mit Sachzuwendungen: Jedoch tritt auch hier der Fiskus oft als Spielverderber auf, daher sind besonders bei Gutscheinen enge Vorgaben zu beachten. Der dritte Beitrag befasst sich ausführlich mit der Frage, ob der eigene Name und die eigene Marke gesondert kommerzialisierbar und damit als Wirtschaftsgut ansetzbar sind. Und auch dabei kann sich der Fiskus ein Stück vom Kuchen abschneiden, wenn eine Nutzung im Ausland erfolgt.
Anschließend haben wir zwei wichtige Änderungen für Unternehmen in der Rubrik Recht verpackt. Entgelte müssen in Unternehmen für Frauen und Männer nicht nur angeglichen, sondern ab dem kommenden Jahr auch transparent gemacht werden. Demgegenüber stellt die Möglichkeit, Unternehmen online zu gründen, eine Variante des Bürokratieabbaus dar, die zu begrüßen ist.
Zum Schluss haben wir in vorweihnachtlicher Grundstimmung noch kleine Gaben kurz notiert. Hervorzuheben ist das Päckchen mit der Verpflichtung, bei Überweisungen den Empfänger zu überprüfen.
Freuen Sie sich auf eine informative Lektüre. Eine schöne Advents- und Weihnachtszeit wünscht Ihnen und Ihren Familien
Ihr PKF-Team