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01. Okt. 2025

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

insbesondere bei unternehmerischer Tätigkeit entwickeln sich die Vermögen von Eheleuten im Laufe der Jahre oft sehr unterschiedlich. Im Falle der Zugewinngemeinschaft ist spätestens beim Tod des Ehegatten ein Zugewinnausgleich vorzunehmen. Im Top-Thema dieser Oktoberausgabe stellen wir an einem Praxisfall die zivilrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen des Zugewinnausgleichs zum „letztmöglichen Zeitpunkt“ dar. In der nächsten Ausgabe sollen dann ergänzend Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung während der Lebenszeit aufgezeigt werden. Der zweite Beitrag in der Rubrik Steuern beleuchtet die rechtlichen Vorgaben, die ausländische Anbieter bei Online-Bildungsangeboten beachten müssen: Neben umsatzsteuerlichen Aspekten sind die Vorgaben des eher unbekannten Fernunterrichtsschutzgesetzes zu beachten, wenn unerwünschte Folgen vermieden werden sollen. Schließlich stellen wir eine aktuelle finanzgerichtliche Entscheidung zu einem Sachverhalt vor, in dem das häufige Aufsuchen einer teilweise vermieteten Ferienwohnung zur Steuerfalle wurde.

In der Rubrik Rechnungslegung und Finanzen betrachten wir die steuerlichen Anreize, mit denen die Bundesregierung für mehr Investitionen sorgen möchte. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes, die erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung von latenten Steuern haben wird.

Mit der Analyse eines rechtsbildenden BGH-Urteils zu Change-of-Control-Regeln (die nicht gesetzlich geregelt sind) eröffnen wir die Rubrik Recht. Es folgt ein Hattrick – in drei gleichlautenden Urteilen weist ein hessisches Gericht drei Unternehmen in die Schranken, die ihre (Bau)Arbeiter als Selbständige deklarieren wollten. Dann vertiefen wir den Eindruck, dass Deutschland längst nicht mehr das Land der Denker und Dichter ist, sondern der Register. Wir geben einen Überblick über die Registerlandschaft und grenzen Angabepflichten im Bundesanzeiger sowie im Unternehmens-, Transparenz- und Handelsregister voneinander ab.

Die Kurz-Beiträge in dieser Ausgabe umfassen wieder eine breite Themenpalette, die von den Zweifeln an der Zulässigkeit doppelter Grunderwerbsteuer bei Kaufverträgen über die Risiken bei der Weitergabe einer SMS TAN bis zur neuen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei der Umsatzbesteuerung des Strom-Direktverbrauchs reicht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. 
Ihr PKF-Team

Bonmot

Das Vermächtnis, das ich hinterlassen möchte, besteht aus Engagement, Respekt und Aufmerksamkeit für Menschen und die Realität. Damit beginnt alles.

Giorgio Armani (11.7.1934 – 4.9.2025) war ein italienischer Modedesigner und Unternehmer.