10. Jan. 2025

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

wir hoffen, dass Sie gut in das Jahr 2025 gekommen sind. Erfreulicherweise können wir mit einer – allerdings nicht alle erreichenden – Erleichterung als Top-Thema des Monats Januar beginnen: Der Lagebericht ist nun vorerst doch nicht um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Vorgaben zu erweitern, da der deutsche Gesetzgeber die CSRD-Richtlinie im Jahr 2024 nicht mehr umgesetzt hat. Am 17.12.2024 hat die Bundesregierung sogar stattdessen bei der EU-Kommission den Antrag gestellt, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre zu verschieben. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen werden allerdings aufgrund der Erwartungen des Kapitalmarkts und der insoweit bereits abgeschlossenen Prozesse trotz der fehlenden gesetzlichen Regelung über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Alle großen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, die eigentlich ab dem Geschäftsjahr 2025 über die Nachhaltigkeit hätten berichten müssen, befinden sich in einem Dilemma von Unsicherheit bezüglich des erstmaligen Zeitpunkts einerseits und dem enormen Zeitbedarf für die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung andererseits. In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen haben wir dieses Spannungsfeld zum ESG-Reporting für Sie aufgearbeitet und eine Empfehlung ausgesprochen.

In steuerlicher Hinsicht werfen wir wieder einmal einen genaueren Blick auf die steuerlichen Folgen einer disquotalen Gewinnausschüttung – dieses Mal mit dem Fokus auf schenkungsteuerlichen Aspekten. Ferner stellen wir die wichtigsten Neuerungen aus einem aktuellen BMF-Schreiben zur E-Rechnung dar, die faktisch für alle Unternehmer Relevanz hat. 

In dem Berichtsfeld Recht informieren wir zunächst über Neuerungen zum Transparenzregister, die ab 2025 zu beachten sind. Darüber hinaus stellen wir die sog. Güterstandsschaukel vor und beschreiben, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für Ehegatten bieten. 

Im Rahmen der Kurzmeldungen finden Sie neben Angaben zu den neuen sozialversicherungsrechtlichen Grenzwerten Wissenswertes zum Medizinforschungsgesetz und zu Geschenken an Kunden. 

Ihr PKF-Team

Bonmot

Bei den Verbrennungsmotoren konnten wir uns nicht wirklich gegen die ausländischen Hersteller durchsetzen, die mehr als hundert Jahre Geschichte und Erfahrung hatten. Jetzt bei den Elektroautos haben wir die Gelegenheit, das zu ändern und die Konkurrenz zu überholen.

Du Guozhong, Managing Director beim chinesischen Automobilhersteller BYD Company Limited (Zitat aus 2016).