Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die letzte Ausgabe dieses Jahres beginnt mit einer kleinen Auswahl von Steueränderungen durch das – nun doch noch trotz Ampel-Aus – verabschiedete Jahressteuergesetz 2024 (JStG). Die meisten Neuregelungen sind relativ kleinteilige Änderungen bestehender Normen, um auf Vorgaben der Gerichte sowie nationaler und internationaler Behörden zu reagieren. Bezeichnenderweise sind ausgerechnet die Änderungen zu den Kleinunternehmern das, was man im JStG 2024 am ehesten als Reform bezeichnen kann.
Darüber hinaus geben wir im zweiten steuerlichen Beitrag ein Update zum Grundsteuer-Rechtsstand, bei der verschiedene Ländermodelle die Gerichte beschäftigen. Ferner betrachten wir drei unterschiedliche Modelle für eine Mitarbeiterbeteiligung. Auch die Finanzverwaltung beschäftigt sich im besten Sinne mit aktuellen Schreiben, um Unternehmen und ihren Mitarbeitern mögliche Unsicherheiten zu nehmen.
In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen stellen wir die sog. Wurzeltheorie vor, die für die Einordnung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag von Bedeutung ist. Dabei geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Ereignis, das erst in der neuen Periode bekannt wird, schon für die abgelaufene Periode bilanziell erfasst werden muss. In einem weiteren Beitrag beleuchten wir das Thema Nachhaltigkeit einmal aus einer anderen Perspektive: Dieses Mal nicht als lästige Pflicht eines weiteren Compliance-Gebiets, sondern als Chance, die Herausforderungen zur Bewahrung von Wasser, Luft und Meer als Anlass für eine entsprechend angepasste Unternehmensstrategie zu begreifen.
In der Rubrik Recht geht es unter dem Arbeitstitel Bürokratieabbaugesetz um neue Rechtsnormen, wobei hier der große Wurf ebenso wie beim JStG 2024 leider ausgeblieben ist.
Zur Abrundung bieten wir noch diverse kleinere Beiträge an. Themen sind Fallstricke für Influencer, Erben trotz Scheidung, Wistleblower-Schutz, Kurzarbeitergeld und die Versteuerung von Earn-Out-Zahlungen.
Freuen Sie sich auf eine informative Lektüre. Eine schöne Advents- und Weihnachtszeit wünscht Ihnen und Ihren Familien
Ihr PKF-Team