04. Nov. 2024

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

die November-Ausgabe eröffnen wir mit dem Top-Thema zur Mindeststeuer. Zwar richtet sie sich vermeintlich nur an Großkonzerne mit mehr als 750 Mio. € Umsatz. Kleinere Unternehmen sollten sich dennoch mit der Thematik befassen, auch wenn sie nicht konsolidiert werden und Teile eines Joint Ventures sind. Es folgt ein Beitrag zu der Frage, wann aus sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen bei erworbenen Vermietungsobjekten anschaffungsnahe Herstellungskosten werden, die über eine lange Laufzeit steuerwirksam abgeschrieben werden müssen. 

Im Zuge der Digitalisierung wird eine Verfahrensdokumentation immer wichtiger. Wir stellen im dritten Beitrag dar, was die Finanzverwaltung erwartet und wie diese Pflicht zu einer Effizienzverbesserung im Unternehmen genutzt werden kann. Anschließend betrachten wir mit einer aktuellen Entscheidung zur Tonnagesteuer, in der der BFH hohe Anforderungen an die pauschale Besteuerung knüpft, eine Spezialität für Reedereien. Zur ebenfalls oft für spezielle Regelungen bekannten Umsatzsteuer werfen wir den Blick auf ein Urteil, in dem es um den Vorsteuerabzug von Gegenständen geht, die dem Unternehmen zugeordnet werden können – oder auch nicht. 

In der Rubrik Recht richten wir den Fokus auf die Sozialversicherungspflicht in Fällen der Pauschalbesteuerung, so z.B. bei Einladungen und großen Betriebsfeiern. Hier ist zwischen der Steuer und der Sozialversicherung zu differenzieren – lesen Sie, womit bei einer verspäteten Meldung zu rechnen ist. Geschenkt ist geschenkt – aber geliehen oder eine Nutzung geduldet eben nicht für immer. Im folgenden Beitrag informieren wir, dass auch nach 20 Jahren eine böse Überraschung drohen kann, wenn die Rechte nicht notariell fixiert sind. 

Weitere Themen in Zusammenhang mit Handwerkerleistungen, häufig angesetzten Werbungskosten sowie Mieterrechten bei Nebenkostenabrechnungen und der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer haben wir für Sie abschließend in Form von Kurzmeldungen aufbereitet.  

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre unserer Online-Beiträge.
Ihr PKF-Team

Bonmot

Lasst die Zukunft die Wahrheit sagen und jeden nach seiner Arbeit und seinen Leistungen beurteilen. Die Gegenwart gehört ihnen; die Zukunft, für die ich wirklich gearbeitet habe, gehört mir.

Nikola Tesla (geb. 10.7.1856 im heutigen Kroatien – verstorben 7.1.1943 in New York) war als Ingenieur, Forscher und Erfinder des Wechselstroms tätig. Tesla wollte die Welt kabellos mit Energie versorgen –seine Ideen haben Stromnetze, Fernseher und Telefone geprägt.