EEG 2027 und Netzanschlusspaket in Vorbereitung
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten ausrichten. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium Entwürfe für das EEG 2027 und ein Netzanschlusspaket vorgelegt.
Ausbauziele bei erneuerbaren Energien
Die Bundesregierung hält daran fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80% zu erhöhen. Wind- und Solarenergie sollen weiter ausgebaut, neue Anlagen aber stärker dort errichtet werden, wo das Netz den Strom aufnehmen kann. Hintergrund sind steigende Kosten durch Netzengpässe und die Abregelung erneuerbarer Anlagen. Beim sog. Redispatch greifen Netzbetreiber in die Erzeugung ein, um Überlastungen zu verhindern.
Maßnahmen im Überblick
1. Ausweis von Engpassgebieten: Netzbetreiber sollen sog. kapazitätslimitierte Netzgebiete für bis zu sechs Jahre ausweisen dürfen. Voraussetzung ist, dass angeschlossene Anlagen im Vorjahr um mehr als 5% ihrer Leistung gedrosselt wurden. Die Einstufung soll technologiespezifisch erfolgen. Ein Gebiet könnte daher für neue Solaranlagen als ausgelastet gelten, während zusätzliche Windenergieanlagen weiterhin angeschlossen werden dürfen. Neue Anlagen könnten dort nur angeschlossen werden, wenn Betreiber auf einen Teil ihrer Entschädigung für spätere Abregelungen verzichten. Dadurch würde ein Teil des Netzengpassrisikos auf die Anlagenbetreiber verlagert. Netzsituation und Anschlussbedingungen würden bei Fragen der Standortwahl und Finanzierung wichtiger.
2. Begrenzung der Einspeiseleistung: Neue Solarparks sollen höchstens 70% ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen. Für Windenergieanlagen sind ebenfalls Begrenzungen vorgesehen. Nicht nutzbarer Strom müsste jedoch nicht zwangsläufig verloren gehen. Er könnte vor Ort verbraucht oder gespeichert werden. Ob sich das lohnt, hängt von den zusätzlichen Investitionskosten und den Standortbedingungen ab.
3. Anhebung der Ausschreibungsmengen: Für Windenergie an Land sind 2027 und 2028 Ausschreibungen von jeweils rund 15 Gigawatt vorgesehen. Bei großen Freiflächen-Solaranlagen sollen es bis zu 14 Gigawatt pro Jahr sein. Diese Werte bezeichnen nur die geplanten Ausschreibungsvolumina. Ob die Leistung tatsächlich gebaut wird, hängt davon ab, ob genügend genehmigte Projekte teilnehmen und fristgerecht umgesetzt werden.
4. Abbau der Förderung kleiner Solaranlagen: Für neue kleine Photovoltaikanlagen soll die feste Einspeisevergütung schrittweise auslaufen. Nicht selbst verbrauchter Strom müsste künftig grundsätzlich direkt vermarktet werden. Geplant ist zunächst eine Übergangszahlung für 36 Monate. Danach könnte beim Wechsel in die Direktvermarktung vier Jahre lang ein Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden. Die Bundesregierung will damit kleinere Anlagen stärker an den Strommarkt heranführen. Kritiker warnen jedoch, dass Direktvermarktung, Smart Meter und Abrechnung für private Betreiber bislang häufig zu kompliziert und zu teuer sind.
5. Weitere Änderungen: Die Entwürfe enthalten außerdem Regelungen bezüglich
- der Begrenzung bestimmter Pachthöhen,
- einer höheren finanziellen Beteiligung der Kommunen,
- leicht steigender Ausschreibungsmengen für Biogasanlagen,
- der Beendigung der Ausschreibungen für Biomethananlagen und
- der Abschaffung des Regionalnachweisregisters.
Vor allem die Begrenzung von Pachtzahlungen könnte bestehende Geschäftsmodelle für Wind- und Solarflächen beeinflussen.
Kritik und Ausblick
Verbände und Bundesländer erhielten zunächst nur drei Werktage Zeit für ihre Stellungnahmen. Die Energiebranche kritisierte die kurze Frist und warnte vor zusätzlichen Investitionsrisiken. Besonders umstritten ist, dass Betreiber in Engpassgebieten einen Teil des Redispatch-Risikos übernehmen sollen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht darin eine erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen.
Beide Vorhaben befinden sich noch in einem frühen Stadium. Am 17.7.2026 begann zunächst die Länder- und Verbändeanhörung. Aktuell handelt es sich nur um Referentenentwürfe. Nach den Anhörungen müssen die Vorhaben innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag sowie ggf. im Bundesrat beraten werden. Die Entwürfe können sich daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch erheblich ändern.
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