Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in vielen Unternehmen kommt es häufig zu Strukturveränderungen, z.B. nach Zukäufen. Dabei muss das Reporting an die neue Struktur angepasst werden, für die keine historischen Daten vorliegen. Im Top-Thema dieser Juni-Ausgabe stellen wir Ihnen zu dieser Thematik das Comparable Reporting als einen Ansatz vor, mit dem historische Daten für eine neue Struktur aufbereitet werden. In dieser Juni-Ausgabe werden die Grundsätze dargestellt, um auch bei veränderten Organisations und Segmentstrukturen konsistente Kennzahlen und aussagekräftige Zeitreihen sicherzustellen. In der nächsten Ausgabe wird dann ein Praxisbeispiel folgen.
In der Rubrik Steuern werden im ersten Beitrag Gelegenheitsgeschenke abgegrenzt und steuerlich eingeordnet. Kürzlich hatten wir über ein Urteil berichtet, nach dem ein zu Ostern geschenkter Betrag von 20.000 € steuerpflichtig ist. Im Anschluss daran stellt sich hier die Frage, was in diesem Fall an das Finanzamt zu melden ist und ob etwas anderes gilt, wenn stattdessen z.B. eine wertvolle Uhr geschenkt worden wäre. Danach geht es um eine Änderung im Umsatzsteuerrecht, die zunächst vorteilhaft erscheint, weil umsatzsteuerfreie Bildungsleistungen nun erheblich ausgedehnt werden. Bei genauer Betrachtung überwiegen eher die steuerlichen Nachteile und Risiken.
Neben dem erwähnten Beitrag zum Comparable Accounting geht es in der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen wieder einmal um Künstliche Intelligenz (KI). Der Fokus liegt dabei auf M&A und der Frage, wie sich Transaktionsprozesse mit dem KI-Einsatz verändern.
In der Rubrik Recht betrachten wir Probleme einer Erbengemeinschaft bei der Nachlassverwaltung. Nach einer kurzen begrifflichen Vorstellung der Erbengemeinschaft werden anschließend nützliche Vorschläge für mehr Harmonie gegeben. Weiterhin stellen wir ausführlich eine ganz neue Rechtsform vor: Die EU Inc. ist eine Kapitalgesellschaft, auf die sich alle Mitgliedstaaten verständigt haben. Sie kann einfach, digital und ohne hohen Kapitaleinsatz gegründet werden und wird in jedem EU-Land anerkannt. Gleichwohl gibt es aufgrund der geringen Regelungstiefe einige Themen, die dringend bedacht werden müssen.
Die Kurz-Beiträge enthalten zunächst einen Hinweis auf verschärfte steuerstrafrechtliche Risiken bei Fehlern in Umsatzsteuer-Voranmeldungen und befassen sich dann mit einer positiven Entwicklung bei der Anrechnung von ausländischen Steuern auf die Gewerbesteuer sowie einmal mehr mit dem Hinweis darauf, was alles beachtet werden muss, damit eine Organschaft steuerlich hält.
Wir wünschen eine informative Lektüre.
Ihr PKF-Team