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Rechnungslegung & Finanzen
11. Mai 2026
WP/StB Daniel Scheffbuch, Dobrica Drvoshanova

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand - Teil 2: Inhalt und Erstellung eines VSME-Berichts

Zunehmende ESG-Anforderungen treffen den Mittelstand längst auch ohne formale Berichtspflichten. Wie bereits im ersten Teil dargestellt, werden entsprechende Anforderungen häufig entlang der Wertschöpfungsketten weitergegeben. Zudem werden auch Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD-Vorgaben fallen, mit konkreten Anfragen von Kunden und Banken konfrontiert. Erste Unternehmen nutzen daher das VSME-Reporting, um diese strukturiert zu bearbeiten und zu bündeln. In dieser Ausgabe wird gezeigt, welche Inhalte ein VSME-Bericht umfasst und wie sich dieser in der Praxis aufbauen lässt.

1. Modularer Aufbau und Berichtslogik des VSME

Der VSME-Standard basiert auf einem zweistufigen Berichtssystem aus Basis- und Zusatzmodul. Beide Module greifen die gleichen Themenbereiche (Umwelt, Soziales und Governance) auf und unterscheiden sich im Umfang und in der inhaltlichen Tiefe. In der nachfolgenden Abbildung sind die Gegenstände der Berichtspflichten (insgesamt 20) genannt und dahingehend gekennzeichnet, ob sie zum Basis- oder Zusatzmodul zu rechnen sind.

Modularer Aufbau der freiwilligen VSME-Berichterstattung

Das Basismodul („Basic Module“) enthält die verbindlichen Mindestanforderungen an die Berichterstattung für alle Unternehmen, die VSME anwenden; es umfasst elf Offenlegungspflichten (B1–B11, s. Abb.) mit vereinfachten narrativen Angaben sowie ESG-spezifischen Kennzahlen.

Das Zusatzmodul („Comprehensive Module“) ist eine gezielte inhaltliche Erweiterung. Für Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien überschreiten (insbesondere mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz oder 250 Mitarbeitende) ist diese Erweiterung in der Praxis häufig sinnvoll bzw. wird von verschiedenen Stakeholdern erwartet. Das Zusatzmodul setzt die vollständige Anwendung des Basismoduls voraus und ergänzt diese Grundstruktur um weitere Datenpunkte mit neun zusätzlichen Offenlegungspflichten (C1–C9, s. Abb.). 

Charakteristisch ist für den VSME jedoch nicht nur der reduzierte Umfang, sondern auch die klare Differenzierung der Angabepflichten in beiden Modulen: Neben verpflichtenden Angaben („shall“) enthalten die Module auch optionale Elemente („may“). Zudem greifen an bestimmten Stellen Schwellenwerte oder Anwendungsbedingungen, sodass Informationen nur dann offenzulegen sind, wenn sie für das Unternehmen tatsächlich relevant sind.

Die Berichtslogik orientiert sich erkennbar an den typischen Anforderungen von Geschäftspartnern und Kapitalgebern. Sie ermöglicht damit eine bedarfsgerechte und skalierbare Berichterstattung.

2. Inhalte gemäß Basismodul

Der Mindestumfang umfasst vier Themenbereiche:


1 Allgemeine Angaben: 

Diese betreffen vor allem den Berichtsrahmen sowie bestehende Richtlinien, Maßnahmen und Ziele zu einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten wie etwa Klima, Umweltverschmutzung, Arbeitskräfte oder Unternehmenspolitik.

2 Umweltkennzahlen: 

Sie bilden den Schwerpunkt, da diese besonders häufig nachgefragt und gut quantifizierbar sind. Im Fokus stehen vor allem Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Ergänzend werden auch Themen wie Verschmutzung, Biodiversität, Wasser sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt. Dabei kann häufig auf bereits vorhandene Daten oder externe Berichte zurückgegriffen werden, was den Erhebungsaufwand erheblich reduziert.

3 Sozialkennzahlen: 

Diese konzentrieren sich auf die eigene Belegschaft und ermöglichen eine grundlegende Einschätzung der Arbeitsbedingungen sowie von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten.

4 Governance-Kennzahlen: 

Das Basismodul beschränkt sich insoweit auf zentrale Merkmale rechtlichen und ethischen Verhaltens, hierbei insbesondere auf Fälle von Korruption und verhängte Geldstrafen.

3. Erweiterter Fokus gemäß Zusatzmodul

Das Zusatzmodul baut inhaltlich auf dem Basismodul auf und erweitert den Fokus: Statt reiner Bestandsaufnahme rücken hiermit die Einordnung, Steuerung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Vordergrund.

1 AlIgemeine Angaben: 

Im Zusatzmodul umfassen sie insbesondere die Verknüpfung von Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit. Unternehmen erläutern, wie Nachhaltigkeitsaspekte in strategische Entscheidungen einfließen und welche Ziele und Maßnahmen verfolgt werden.

2 Umweltkennzahlen: 

Hiermit wird die Berichterstattung um zukunftsgerichtete Informationen, insbesondere zu Emissionsreduktionszielen und entsprechenden Maßnahmen, erweitert. Sofern relevant, können auch Scope-3-Emissionen sowie klimabezogene Risiken und deren Auswirkungen auf Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette einbezogen werden.

3 Sozialkennzahlen: 

Im Zusatzmodul gehen diese über die eigene Belegschaft hinaus und umfassen zunehmend auch Aspekte entlang der Lieferkette, etwa im Hinblick auf Menschenrechte oder schwerwiegende Vorfälle.

4 Governance-Kennzahlen: 

Sie ergänzen die bestehenden Angaben um zusätzliche Transparenzanforderungen, etwa zur Zusammensetzung von Leitungsorganen oder zu Tätigkeiten in sensiblen bzw. regulierten Geschäftsfeldern.

Hinweis

Das Zusatzmodul ermöglicht damit eine deutlich stärkere strategische Durchdringung der Nachhaltigkeitsthemen, ohne jedoch die Grundlogik des schlanken Berichtssystems aufzugeben.

4. Erste Berichte in der Praxis und Bandbreite der Anwendung

Erste Anwendungsbeispiele zeigen, dass Unternehmen den VSME-Standard unterschiedlich nutzen, und zwar abhängig von Zielsetzung und Stakeholderanforderungen:

1 Fokus auf das Basismodul: 

Unternehmen, die ausschließlich das Basismodul nutzen, konzentrieren sich auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Die Berichterstattung ist überwiegend qualitativ geprägt und stellt zentrale Themen narrativ dar. Quantitative Kennzahlen werden punktuell ergänzt, insbesondere im Umweltbereich.

2 Selektive Erweiterung: 

In der Praxis zeigt sich ein Ansatz, bei dem Unternehmen das Basismodul als Grundlage nutzen und dieses gezielt um ausgewählte Angaben des Zusatzmoduls ergänzen. Dabei werden Inhalte des Zusatzmoduls zwar aufgegriffen, jedoch nicht durchgängig explizit den einzelnen Offenlegungspflichten zugeordnet oder entlang aller vorgesehenen Datenpunkte strukturiert. Die Auswahl dieser Angaben erfolgt vielfach auf der Basis der Wesentlichkeitsanalyse oder konkreter Informationsanforderungen von Stakeholdern. Dadurch entsteht eine selektive Erweiterung der Berichterstattung, bei der Inhalte des Zusatzmoduls integriert werden, ohne dass eine vollständige und systematische Abdeckung aller dort vorgesehenen Offenlegungen erfolgt.

3 Vollständige Anwendung beider Module: 

Berichte, die beide Module vollständig abbilden, orientieren sich konsequent an der VSME-Systematik. Die Inhalte sind klar entlang der Offenlegungspflichten strukturiert, wodurch eine hohe Vergleichbarkeit und formale Konsistenz erreicht wird. Nachhaltigkeit ist hier eng mit dem Geschäftsmodell verknüpft und wird strategisch gesteuert. Dies zeigt sich insbesondere in der umfassenden Darstellung von Kennzahlen (inkl. Scope 1 - 3), der Einbindung der Wertschöpfungskette sowie in konkreten, zeitlich definierten Zielen und Maßnahmen.

4 Bedarfsabhängige Gestaltung: 

Während einige Berichte primär der Beantwortung konkreter Informationsanfragen dienen, nutzen andere die Berichterstattung stärker als strategisches Steuerungs- und Kommunikationsinstrument. Entsprechend variieren auch Struktur und Darstellung: Neben einer reinen Orientierung an den VSME-Datenpunkten finden sich z.B. ergänzende Elemente wie Wesentlichkeitsanalysen, strategische Leitbilder oder ausführlichere Kontextinformationen. Die Unterschiede zeigen sich auch im Umfang und in der Ausarbeitung der einzelnen Datenpunkte. In den betrachteten Berichten reicht die Bandbreite von einer kompakten Version mit rund 20 Seiten bis zu Berichten mit knapp 50 Seiten. Zugleich variiert die Detailtiefe, mit der die einzelnen Datenpunkte innerhalb der Offenlegungspflichten ausgearbeitet werden: 

  • Kompakte Berichte stellen Angaben teils stärker zusammenfassend dar, etwa bei Emissions-, Wasser-, Flächen- oder Personalkennzahlen.
  • Umfangreichere Berichte arbeiten die Datenpunkte kleinteiliger ab, verweisen häufiger auf konkrete Tabellen, Berechnungsergebnisse und Fundstellen. Teilweise wird auch transparent gemacht, wenn einzelne VSME-Vorgaben nicht anwendbar sind oder Berichtselemente aus nachvollziehbaren Gründen nicht offengelegt werden. 

Fazit

Der VSME adressiert als kompakt gehaltener Standard eine zentrale Herausforderung des Mittelstands: steigende Anforderungen an ESG-Transparenz bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen. Durch seinen modularen Aufbau und den klaren Fokus auf wesentliche Informationen ermöglicht er einen strukturierten und zugleich praktikablen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ersten Praxisbeispiele zeigen, dass der VSME nicht zu einer einheitlichen „Standardlösung“ führt, sondern individuell ausfüllbare Spielräume lässt. Unternehmen nutzen diese, um ihre Berichterstattung zielgerichtet an den Erwartungen konkreter Adressaten auszurichten.


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