Beratungskosten beim Verkauf einer Enkelgesellschaft
In Konzernstrukturen stellt sich häufig die Frage, bei welcher Gesellschaft Beratungskosten im Zusammenhang mit einer Anteilsveräußerung steuerlich zu berücksichtigen sind.
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat mit Urteil vom 26.2.2025 (Az. 7 K 1811/21 K; Rev. beim BFH unter dem Az. I R 7/25 anhängig) entschieden, dass von der Muttergesellschaft getragene Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Enkelgesellschaft durch die Tochtergesellschaft als Betriebsausgaben abziehbar sein können.
Im Streitfall hatte die Muttergesellschaft externe Berater u.a. mit der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung sowie den Vertragsgestaltungen und -verhandlungen beauftragt und die Kosten getragen. Das Finanzamt versagte den Abzug mit der Begründung, die Aufwendungen seien der Tochtergesellschaft als Veräußerin zuzurechnen. Dem folgte das FG nicht. Eine Zurechnung über die Grundsätze des sog. abgekürzten Vertragswegs scheide mangels gesetzlicher Grundlage aus. Ebenso liege keine verdeckte Einlage vor, da die bezogenen Beratungsleistungen kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen, sondern lediglich Nutzungsvorteile vermitteln.