Nießbrauch: Steuerpflicht bei entgeltlicher Ablösung
Nießbrauchrechte sind in der Vermögens- und Nachfolgeplanung weit verbreitet. Die steuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Ablösung gegen Zahlung bleiben jedoch komplex und risikobehaftet.
Mit Urteil vom 10.10.2025 (Az.: IX R 4/24) hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Aufgabe eines Nießbrauchrechts einen steuerbaren Vorgang darstellen kann. Im Streitfall erhielt die Nießbraucherin im Zuge der Veräußerung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks eine Abfindung für den Verzicht auf ihr Recht.
Entgegen der Vorinstanz qualifizierte der BFH die Zahlung nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung, sondern als entgeltliche Aufgabe eines selbständigen vermögenswerten Rechts. Maßgeblich sei, dass das Nießbrauchrecht eine eigenständige wirtschaftliche Position darstelle, deren Übertragung oder Aufgabe gegen Entgelt grundsätzlich steuerbar sei.