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Kurz notiert
24. Juli 2025

Künstliche Intelligenz: Schulungspflicht für Mitarbeitende in KI nutzenden Unternehmen

Berater schult zu KI-Themen

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) im Februar 2025 sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche und betrifft sowohl Entwickler als auch Anwender von KI-Systemen.

Der Wortlaut des Art. 4 KI-VO gibt weit gespannte Pflichten vor: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ 

Wie genau die Schulungsmaßnahmen umzusetzen sind, lässt die Verordnung offen. Bislang gibt es keine verbindlichen inhaltlichen oder formalen Vorgaben. Erst für August 2025 ist mit ersten Leitlinien zur Umsetzung zu rechnen. Unternehmen stehen damit in der Pflicht, bereits jetzt eigenständig geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.

Empfehlung

Da der Einsatz von KI in Unternehmen sehr unterschiedliche Formen annehmen kann – etwa in Form von automatisierten Bewerbungsprozessen, KI-gestützter Produktionssteuerung, Chatbots im Kundenservice, Microsoft Co-Pilot am Arbeitsplatz oder beim Zugriff auf juristische oder technische Fachdatenbanken – empfiehlt sich als erster Schritt eine systematische Erhebung aller KI-Anwendungen im Unternehmen. Darauf aufbauend kann ein bedarfsorientiertes Schulungskonzept entwickelt werden.