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Blogbeitrag
11.07.2025

Antonia Kempfer ist Senior Consultant im Tax-Bereich bei PKF Fasselt

von
Antonia Kempfer

Ein zentraler Punkt des Omnibus-Verfahrens ist die Entlastung für mittelständische Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind. Dazu gehört u. a. die Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), die zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl der Datenpunkte, die im Nachhaltigkeitsbericht zu berücksichtigen sind, führen soll. 

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im März mit der Überarbeitung der umfangreichen ESRS beauftragt, um die Angaben zu vereinfachen und zu reduzieren. Ziel ist es, quantitativen Datenpunkten Vorrang vor qualitativen Angaben zu gewähren und deutlich zwischen obligatorischen und freiwilligen Datenpunkten zu unterscheiden sowie die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte zu verringern. Darüber hinaus soll die Verknüpfung der im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewerteten Themen zu den jeweiligen Datenpunkten verbessert werden. 

Die Frist für die Abgabe der überarbeiteten ESRS durch die EFRAG wurde nunmehr vom 31. Oktober auf den 30. November 2025 verschoben, um Stakeholdern mehr Zeit für die öffentliche Konsultation zu geben und damit einen qualitativ hochwertigen Überarbeitungsprozess zu gewährleisten. Die öffentliche Konsultation zu den Änderungen der ESRS ist für Ende Juli bis Ende September 2025 geplant.

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