Im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Verfahrens, das die Kommission im Februar 2025 begonnen hat, wird das Ziel verfolgt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, Bürokratie abzubauen und Transparenz zu fördern. Nachdem im Oktober 2025 keine Mehrheit im EU-Parlament gefunden wurde, kam es nun zu einer Einigung zwischen konservativen und rechten Fraktionen.
Neue Schwellenwerte für CSRD und CSDDD
Insbesondere wurden vom EU-Parlament die folgenden Schwellenwerte für die Bericht- und Sorgfaltspflichten beschlossen, die allerdings noch der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten bedürfen:
- CSRD: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen € Umsatzerlöse der CSRD unterliegen und damit einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen.
- CSDDD: Die CSDDD soll künftig nur noch Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden € Umsatzerlöse finden.
Durch die deutlich erhöhten Schwellenwerte verringert sich der Anwenderkreis insbesondere der CSRD deutlich: In der EU entspricht dies einer Reduktion der berichtspflichtigen Unternehmen um mehr als 90 %. Nur Unternehmen, die den o. g. Vorgaben unterliegen, müssten auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, also der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, entsprechende Informationen vorlegen.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus haben sich die Abgeordneten darauf geeinigt, dass Unternehmen im Rahmen der CSDDD künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen müssen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Diese Anforderungen bleiben allerdings in der CSRD enthalten. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten nach CSDDD können Geldbußen verhängt werden. Die Verstöße würden allerdings auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet.
Wie geht es weiter?
Nach der jüngsten Abstimmung im EU-Parlament können nunmehr die Verhandlungen über den finalen Text mit den EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Die Verhandlungen sollen am 18. November 2025 beginnen. Ziel ist es, diese auch noch in diesem Jahr erfolgreich zu beenden. Im Anschluss werden die geänderten Rechtsakte im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind dann durch die EU-Mitgliedstaaten ins nationale Recht umzusetzen.