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Blogbeitrag
01.08.2025

von
Mahmood Mohebbi

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist ein zentrales Instrument im Rahmen des europäischen Green Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab, ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich, wobei viele Regelungen schrittweise umgesetzt werden.

Was sind die Ziele und die Bedeutung der EU-Verpackungsverordnung?

Ziel der Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen deutlich zu verringern und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft in der EU zu unterstützen. Dies ist wichtig, weil

  1. Verpackungsabfälle in der EU steigen stetig – zuletzt über 180 kg pro Kopf/Jahr
  2. Nur ca. 64 % der Verpackungsabfälle werden tatsächlich recycelt 

Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf Unternehmen?

  • Verpackungsdesign-Änderungen: Unternehmen müssen ihre Verpackungen so gestalten, dass sie leichter recycelbar sind und einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten. Hierzu enthält die Verordnung konkrete Vorgaben. Ferner schreibt die Verordnung fest, dass und wie Verpackungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind und verlangt eine entsprechende technische Dokumentation.
  • Mehrwegsysteme & Wiederverwendung: Für bestimmte Verpackungen sind verbindliche Wiederverwendungsquoten einzuhalten, was den Aufbau oder die Nutzung von Mehrwegsystemen erfordert.
  • Verbote für Einwegverpackungen: Bestimmte Einwegverpackungen (insbesondere aus Kunststoff) werden schrittweise verboten, sodass Alternativen gefunden werden müssen.
  • Abfallreduzierungspflicht: Es gibt verbindliche Ziele zur Reduzierung des gesamten Verpackungsabfalls, die Unternehmen umsetzen müssen.

Hinweis: Die PPWR legt konkrete Ziele zur Reduzierung des Verpackungsabfalls fest, die formal von den Mitgliedstaaten erreicht werden müssen. Dennoch werden Unternehmen mittelbar zur Umsetzung entsprechender Vorgaben verpflichtet – etwa durch nationale Maßnahmen. 

  • Minimierung schädlicher Substanzen: Der Einsatz gefährlicher Chemikalien in Verpackungen, insbesondere bei solchen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wird strenger reguliert. Dazu werden in der Verordnung konkrete Grenzwerte für bestimmte in Lebensmittelverpackungen enthaltene Stoffe festgelegt.
  • Neue Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen europaweit einheitlich insbesondere durch Verwendung von Piktogrammen bzw. QR-Codes gekennzeichnet werden, um die korrekte Entsorgung zu erleichtern.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung [Extended Producer Responsibility (EPR)]: Unternehmen tragen eine größere Verantwortung und höhere Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen. Zudem sind zukünftig Hersteller EU-weit dazu verpflichtet, sich in Herstellerregistern zu registrieren. Bislang gab es nur eine nationale Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle. 

Hinweis: Ab 2030 müssen Unternehmen, die unter die Wiederverwendungspflichten der PPWR fallen, jährlich einen Bericht über ihre Fortschritte bei der Erreichung der Wiederverwendungsziele erstatten – digital, fristgerecht und gegenüber den zuständigen Behörden. Die Daten werden an die noch von der EU-Kommission einzurichtenden europäischen Beobachtungsstelle für Wiederverwendung weitergeleitet.

  • Bei Nichtbeachtung der Vorgaben aus der Verordnung können Sanktionen, insbesondere Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden. Bereits jetzt sieht das deutsche Verpackungsgesetz Sanktionen in Form von Geldbußen und der Einziehung der betreffenden Gegenstände vor.

Was Unternehmen jetzt tun sollten: Konkrete Schritte zur PPWR-Compliance

Angesichts der bevorstehenden Änderungen durch die PPWR ist es entscheidend, proaktiv zu handeln und eine klare Strategie zu entwickeln. Wer die Transformation frühzeitig angeht, kann Risiken minimieren und sich Wettbewerbsvorteile sichern. 

Welche konkreten Schritte sollten Sie jetzt im Unternehmen einleiten?

  • Datengrundlage schaffen:
    • Beginnen Sie zeitnah mit der detaillierten Erfassung und Analyse der in Ihrem Unternehmen hergestellten oder verwendeten Verpackungen sowie die entsprechenden Materialflüsse. Ohne präzise Daten zu Materialarten, Mengen, Herkunft und End-of-Life-Szenarien ist eine zielgerichtete Anpassung kaum möglich. Nutzen Sie diese Basis für fundierte Entscheidungen zur Verpackungsgestaltung, Materialwahl und Prozessoptimierung im Sinne der PPWR-Anforderungen.
  • Verpackungsportfolio bewerten und optimieren:
    • Überprüfen Sie Ihr gesamtes Verpackungsportfolio hinsichtlich der neuen PPWR-Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Rezyklatanteilen. Identifizieren Sie Handlungsfelder, in denen Anpassungen notwendig sind.
    • Priorisieren Sie beim Design Ihrer Verpackungen die Recyclingfähigkeit (Design for Recyclability) und minimieren Sie den Materialverbrauch.
    • Prüfen Sie eine Umstellung auf Mehrweg- und Nachfüllsysteme, wo dies gemäß den neuen Quoten und Verboten erforderlich ist.
  • Lieferketten prüfen und anpassen:
    • Evaluieren Sie Ihre Lieferketten auf die Verfügbarkeit von recycelten Materialien und passen Sie Beschaffungsprozesse an, um die neuen Rezyklatquoten zu erfüllen.
    • Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten die Anforderungen an die PPWR-Konformität verstehen und unterstützen.
  • Investitionen planen und Innovation fördern:
    • Prüfen Sie notwendige Investitionen in neue Verpackungsmaterialien, Produktionsprozesse oder logistische Lösungen für Mehrwegsysteme.
    • Nutzen Sie die PPWR als Impuls für Nachhaltigkeitsinnovationen in Ihrem Unternehmen. Das frühzeitige Entwickeln kreislauffähiger Produkte und Prozesse kann Sie als Vorreiter im Markt positionieren.
  • Interne Kompetenzen aufbauen und informieren:
    • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in den relevanten Fachbereichen (z.B. Produktentwicklung, Einkauf, Marketing, Logistik) bezüglich der neuen Verordnung. Ein fundiertes Verständnis der PPWR ist entscheidend für eine reibungslose Umsetzung.
  • Zusammenarbeit und Austausch suchen:
    • Engagieren Sie sich in Branchenverbänden oder suchen Sie den Austausch mit anderen Unternehmen und Experten. Gemeinsame Lösungen und Best Practices können den Anpassungsprozess im Unternehmen erleichtern.

Fazit

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist weit mehr als nur eine regulatorische Anpassung; sie ist ein strategischer Weckruf für Unternehmen aller Größen. Die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Verpackungswirtschaft ist unausweichlich und bietet eine gute Chance, nicht nur Compliance zu gewährleisten, sondern sich auch als Vorreiter in Sachen Umweltverantwortung und Innovation zu positionieren. Wer jetzt die notwendigen Schritte einleitet – von der Datenerfassung über das Design und die Anpassung der Lieferketten bis hin zu gezielten Investitionen – legt den Grundstein für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und eine zukunftssichere Position im Markt. Nutzen Sie diese Dynamik, um nicht nur Vorschriften zu erfüllen, sondern aktiv an der Gestaltung einer kreislauffähigen und nachhaltigen Zukunft mitzuwirken.

Der Beitrag wurde gemeinsam mit Dr. Kristina Bexa und Antonia Kempfer verfasst.

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