Das Justizstandort-Stärkungsgesetz sieht folgende Erleichterungen bzw. Vereinfachungen vor:
- Frühzeitige Anberaumung eines Organisationstermins zur Klärung der Organisation und des Verfahrensablaufs.
- Revision (Überprüfung von Rechtsfragen) als Rechtsmittel gegen Urteile bereits im ersten Rechtszug (Sprungklage).
- Erstellung eines mitlesbaren Wortprotokolls zur Stärkung der Beweisaufnahme.
- Schutz von Geschäftsgeheimnisse durch Ausschluss der Öffentlichkeit.
Hintergrund ist die zunehmende Verlagerung von unternehmerischen Rechtsstreitigkeiten auf ausländische Gerichte und Schiedsgerichte durch Gerichtsstandsvereinbarungen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, können Landesregierungen nun bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht einen Commercial Court einrichten.
Ein solcher kann für die in § 119b Absatz 1 GVG vorgesehenen Sachgebiete im ersten Rechtszug zuständig sein:
- Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern mit Ausnahme von solchen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen.
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Die Festlegung des konkreten Zuständigkeitsbereichs der Commercial Courts obliegt den Ländern.
Die Commercial Courts sind dann für Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 € im ersten Rechtszug zuständig, wenn die Parteien dies ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben oder sich die beklagte Partei rügelos darauf einlassen. Das Verfahren kann in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden.
Zur Ermöglichung der Durchführung von Gerichtsverfahren in englischer Sprache in den ausgewählten Sachgebieten haben die Länder darüber hinaus die Möglichkeit, sogenannte Commercial Chambers bei Zivilkammern und Kammern für Handelssachen an ausgewählten Landgerichten einzurichten. Damit öffnet sich die deutsche Justiz gegenüber der Weltsprache Englisch und reagiert auf die stetige Globalisierung.
Auch Hamburg hat bereits von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Unternehmen können nun wirtschaftsrechtliche Verfahren vor dem Commercial Court führen. Ferner können ab einem Streitwert von mehr als 5.000 € wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor den zwei neu eingerichteten Commercial Chambers in englischer Sprache verhandelt werden.
Der Beitrag wurde gemeinsam mit Natalja Apeyev verfasst.