Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
diese Oktober-Ausgabe ist die erste im neuen Online-Format des PKF Magazins – passend dazu mögen Sie das Bonmot über den Wechsel von Gegenwart und Erinnerung lesen. Gemeinschaftlich wollen wir Sie aber auch weiterhin monatlich mit Content versorgen, der sich hoffentlich im besten Sinne von unseren Wettbewerbern unterscheidet.
* Zitat: Karoline Friederike Louise Maximiliane von Günderrode / 11.2.1780 - 26.7.1806 / deutsche Dichterin der Romantik
Nun aber zum vorliegenden Inhalt: Nachdem die Finanzverwaltung zwei Jahre gezögert hatte, schloss sie sich kürzlich erfreulicherweise mit einem aktuellen BMF-Schreiben der BFH-Rechtsprechung zur inkongruenten Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften an. Grund genug, dass wir die aktuelle Rechtslage in der Rubrik Steuern aufbereiten. Dem folgt ein Beitrag zu der Frage, ob die Aufwendungen im Rahmen einer betrieblichen Feier steuerlich abzugsfähig sind oder zu sehr privaten Charakter haben.
In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen stellen wir in unserem Top-Thema zunächst den neuen § 289 Abs. 3a HGB vor, der im Rahmen der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in die Regelungen zum Lagebericht aufgenommen wurde. Die Angabepflichten zu immateriellen Ressourcen gehen dabei weit über Nachhaltigkeitsaspekte hinaus und betreffen die meisten großen Unternehmen. Anschließend stellen wir die sog. Plattformökonomie vor. Unternehmen sollten vor einer Nutzung von großen Plattformen (wie z.B. Check24 oder Otto) als Vertriebskanal aber abwägen, ob es dazu Alternativen gibt, bei denen Kunden effizienter angesprochen werden können.
Auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft ist das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein wichtiger Schritt. Wir fassen die Neuerungen zusammen, die zwar erst ab dem nächsten Jahr gelten, aber schon heute eine Anpassung der Prozesse bezüglich vieler Produkte und Dienstleistungen erfordern. Im zweiten Beitrag in der Rubrik Recht geht es um Unternehmen in der Krise. Wir stellen die Möglichkeiten von Mehrheitsgesellschaftern von Kapitalgesellschaften zusammen, wenn sich die Minderheitsgesellschafter nicht an der Sanierung beteiligen wollen.
Eine informative Lektüre wünscht Ihnen
Ihr PKF-Team