Unternehmensbesteuerung und Investitionsanreize
- Geplant ist ein sogenannter Investitions-Booster – eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027.
- Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz in fünf Schritten jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden.
- Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbesteuerung gemäß § 34a EStG sollen verbessert werden.
- Ab 2027 wird geprüft, ob gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, unter die Körperschaftsteuer fallen können.
Gewerbesteuer
- Geplant sind Maßnahmen gegen die Verlagerung von Firmensitzen in sogenannte Gewerbesteueroasen.
- Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer soll von derzeit 200 % auf 280 % steigen.
Finanztransaktionssteuer
- Der Plan zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene wird weiterhin unterstützt.
Einkommensteuer
- Für mittlere und kleinere Einkommen ist eine Einkommensteuersenkung zur Legislaturhalbzeit geplant.
- Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll künftig auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden, um die Unterschiede in der Entlastung zu verringern.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll verbessert werden.
- Am Solidaritätszuschlag sind keine Änderungen vorgesehen.
Maßnahmen für Arbeitnehmer
- Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich geregelte oder daran orientierte reguläre Vollzeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.
- Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann mit einer monatlichen Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro rechnen.
- Prämien zur dauerhaften Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden.
- Die Pendlerpauschale soll zum 01.01.2026 dauerhaft von 30 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden – ab dem ersten Kilometer.
Altersvorsorge für Kinder - Frühstart-Rente
- Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt.
- Der Staat zahlt für jedes Kind, das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, monatlich 10 Euro in ein privates, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot.
- Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kapital durch private Beiträge bis zu einem festgelegten jährlichen Höchstbetrag weiter aufgestockt werden.
- Die Erträge innerhalb des Depots bleiben bis zum Eintritt in das Rentenalter steuerfrei.
- Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.
Förderung der Elektromobilität
- Die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Autos wird auf 100.000 Euro angehoben.
- Zudem wird eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt.
- Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge soll bis 2035 gelten.
- Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten gezielte Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität über Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt.
Stromsteuer
- Die Stromsteuer soll zunächst um mindestens 5 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden – mit dem Ziel, das europäische Mindestniveau zu erreichen.
Globale Mindestbesteuerung
- Die globale Mindeststeuer für große Konzerne soll weiterhin beibehalten werden.
- Auf internationaler Ebene wird eine dauerhafte Vereinfachung des Modells unterstützt.
- Auf europäischer Ebene soll darauf geachtet werden, dass deutsche Firmen dadurch keine Wettbewerbsnachteile erleiden.
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung
- Es sind Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung geplant, u.a. eine Bewertung der Registrierkassenpflicht, der Einsatz für eine strikte EU-„Schwarze Liste“ unkooperativer Staaten und eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung.
- Zudem wird geprüft, wie sogenannte Cum-Cum-Geschäfte besser verhindert werden können.
- Die empirische Steuerforschung soll gemeinsam mit den Ländern in leistungsstärkere Strukturen überführt werden.
- Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird gestärkt, um illegale Beschäftigung effektiver zu bekämpfen.
Abbau von Steuerbürokratie
- Angestrebt werden Vereinfachungen durch Typisierungen, Pauschalierungen und beispielsweise eine Arbeitstagepauschale.
- Die Besteuerung von Rentnern soll einfacher gestaltet werden.
- Alle steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren sollen auf Möglichkeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung überprüft werden.
- Die Finanzverwaltung soll stärker digitalisiert werden, inklusive des verstärkten Einsatzes künstlicher Intelligenz.
- Darüber hinaus soll die Bürokratie insgesamt abgebaut und die Digitalisierung beschleunigt werden. Geplant ist dafür die Schaffung eines neuen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung.
Ihre Ansprechpartner:
Ralph Setzer Martin Wulf