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Der Begriff „Treaty Override“ steht im Englischen für eine Vertragsaufhebung bzw. seine Außerkraftsetzung und verkörpert einen widersprüchlichen Akt der innerstaatlichen Gesetzgebung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Dieses sich insbesondere bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufiger stellende Thema war in Literatur und Rechtsprechung lange Zeit umstritten. Ende letzten Jahres wurde dann aber höchstrichterlich klargestellt, dass es zulässig ist, Abkommensrecht durch ein späteres, nationales Steuergesetz einseitig zu überschreiben.
Steuerpflichtige, die sich aufgrund eines DBA auf eine Freistellung von Einkünften in Deutschland berufen, sollten auch nationale Gesetzesregelungen beachten, die sich ggf. durch Treaty Override ergeben.
Erfahren Sie mehr in den PKF Nachrichten 10/2016.