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Neues PKF Spezial

Restrukturierung und Sanierung

Aus dem Inhalt:
  • Anforderungsgerechte Sanierungsgutachten
  • Anwendung des IDW S6 bei der Erstellung eines Insolvenzplans – kein Widerspruch!
  • Die Insolvenzrechtsreform: Das ESUG auf der Zielgeraden
  • Der Debt-Equity-Swap als Instrument zur Unternehmenssanierung

Restrukturierung und Sanierung

ESUG und IDW S6: Wie neue Sanierungs­instrumente und verlässliche Sanierungskonzepte bei der Über­brückung von Krisen helfen!

Unternehmen, Banken und Berater stehen gleichermaßen vor entscheidenden Weichenstellungen: Nicht weniger als eine neue Insolvenzkultur hat sich der Gesetzgeber auf seine Fahnen geschrieben und dazu das kurz vor der Verabschiedung stehende „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) auf den Weg gebracht. Es soll die Erfolgschancen für Unternehmenssanierungen im Rahmen bereits eingeleiteter Insolvenz-verfahren verbessern. Konkret ist beispielsweise vorgesehen, den Debt-Equity-Swap im Rahmen der Vorschriften über das Insolvenzplanverfahren künftig gesetzlich zu regeln (§ 225a InsO-RegE). Wir informieren Sie  darüber, welche neuen Handlungsoptionen dieses spezielle Sanierungsinstrument und das Gesetzespaket insgesamt eröffnen.
Mit den erweiterten gesetzgeberischen Möglichkeiten der Unternehmenssanierung steigt auch der Bedarf an Qualitätssicherung im Rahmen der Erarbeitung von Sanierungskonzepten. Hier hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit seinem erst kürzlich neugefassten Standard IDW S6 Anforderungen formuliert, die nicht nur im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch bei den sonstigen mit Sanierungsfragen befassten Berufsgruppen große Anerkennung gefunden haben. Mit der näheren Betrachtung der Anwendungsbreite des IDW S6 erweist sich, dass hiermit ein Instrumentarium geschaffen wurde, das zudem die Kriterien erfüllt, die die BGH-Rechtsprechung an den Nachweis der Sanierungsfähigkeit anlegt.
Dies gilt zwar insbesondere für die im Rahmen eröffneter Verfahren zu erstellenden Konzepte. Noch wichtiger aber dürfte vor allem aus Gläubigersicht sein, dass mit IDW S6 auch im Vorfeld von bereits gestellten Insolvenzanträgen eine objektiv belastbare Aussage zur Sanierungsfähigkeit getroffen werden kann.