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Neues PKF Spezial

Restrukturierung und Sanierung

Aus dem Inhalt:
  • Anforderungsgerechte Sanierungsgutachten
  • Anwendung des IDW S6 bei der Erstellung eines Insolvenzplans – kein Widerspruch!
  • Die Insolvenzrechtsreform: Das ESUG auf der Zielgeraden
  • Der Debt-Equity-Swap als Instrument zur Unternehmenssanierung

Restrukturierung und Sanierung

ESUG und IDW S6: Wie neue Sanierungs­instrumente und verlässliche Sanierungskonzepte bei der Über­brückung von Krisen helfen!

Unternehmen,Banken und Berater stehen gleichermaßen vor entscheidendenWeichenstellungen: Nicht weniger als eine neue Insolvenzkultur hat sichder Gesetzgeber auf seine Fahnen geschrieben und dazu das kurz vor derVerabschiedung stehende „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierungvon Unternehmen“ (ESUG) auf den Weg gebracht. Es soll dieErfolgschancen für Unternehmens-sanierungen im Rahmen bereitseingeleiteter Insolvenz-verfahren verbessern. Konkret ist beispielsweisevorgesehen, den Debt-Equity-Swap im Rahmen der Vorschriften über dasInsolvenzplanverfahren künftig gesetzlich zu regeln (§ 225a InsO-RegE).Wir informieren Sie  darüber, welche neuen Handlungsoptionen dieses spezielle Sanierungsinstrument und das Gesetzespaket insgesamt eröffnen.
Mitden erweiterten gesetzgeberischen Möglichkeiten derUnternehmenssanierung steigt auch der Bedarf an Quali-tätssicherung imRahmen der Erarbeitung von Sanierungs-konzepten. Hier hat das Institutder Wirtschaftsprüfer mit seinem erst kürzlich neugefassten Standard IDWS6 Anforderungen formuliert, die nicht nur im Berufsstand derWirtschaftsprüfer, sondern auch bei den sonstigen mit Sanierungsfragenbefassten Berufsgruppen große Anerkennung gefunden haben. Mit dernäheren Betrachtung der Anwendungsbreite des IDW S6 erweist sich, dasshiermit ein Instrumentarium geschaffen wurde, das zudem die Kriterienerfüllt, die die BGH-Rechtsprechung an den Nachweis derSanierungsfähigkeit anlegt.
Diesgilt zwar insbesondere für die im Rahmen eröffneter Verfahren zuerstellenden Konzepte). Noch wichtiger aber dürfte vor allem ausGläubigersicht sein, dass mit IDW S6 auch im Vorfeld von bereitsgestellten Insolvenzanträgen eine objektiv belastbare Aussage zurSanierungsfähigkeit getroffen werden kann.