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Bewertung – Impairment-Test

Nach der PPA ist vor der Werthaltigkeitsprüfung

Fortsetzung folgt

  • Der nach einem Unternehmenserwerb im Rahmen der Purchase Price Allocation in der Konzernbilanz erfasste Goodwill und bestimmte identifizierte und bewertete immaterielle Vermögenswerte sind in der Folgezeit  einer laufenden, i. d. R. jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) zu unterziehen.
  • Der Impairment-Test wiederum hat nach einer komplexen Methodik zu erfolgen, die ausgehend von einer im Vorfeld zu definierenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in der die Vermögenswerte bzw. der Goodwill enthalten sind, unter Beachtung der vom Kapitalmarkt abzuleitenden Kapitalkosten einen ggf. vorliegenden Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Die Methodik hat strengen Rechnungslegungsnormen zu folgen. Grundlage des Impairment Tests bildet eine plausible Finanzplanung für die zu bewertende Einheit.

Erneute Kapitalmarktrelevanz

  • Nachdem bereits der Unternehmenserwerb selbst das erhöhte Interesse des Kapitalmarktes geweckt hat, ist dieser mindestens gleichermaßen auf die Ergebnisse des jährlichen Impairment-Tests gespannt. Dies insbesondere in Zeiten einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise.
  • Hierauf sollte ein Unternehmen rechtzeitig und ausreichend vorbereitet sein.
  • Der Impairment-Test sollte daher als ein fest installierter Prozess im Rechnungswesen installiert werden.    

Unsere Beratungsleistungen

  • Implementierung des Prozesses für den Impairment-Test
  • Durchführung des jährlichen Impairment-Tests unter Ermittlung der relevanten Bewertungsparameter wie z. B. Kapitalkosten
  • Szenarioanalysen bei Veränderung wesentlicher Parameter
  • Plausibilitätscheck der dem Impairment-Test zugrundeliegenden Finanzplanung

Neben Impairment-Tests bieten wir folgende Leistungen im Bereich Bewertung an: