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BaFin führt Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen ein

Betroffen von der Regelung sind sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der folgenden Unternehmen führen:
  • Aarea Bank AG
  • Allianz SE
  • Generali Deutschland Holding AG
  • Commerzbank AG
  • Deutsche Bank AG
  • Deutsche Börse AG
  • Deutsche Postbank AG
  • Hannover Rückversicherung AG
  • MLP AG
  • Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG

Die BaFin begründet die Maßnahme, die am 25.3.2010 in Kraft tritt und zunächst bis zum 31.1.2011 gilt, mit der Notwendigkeit, eine Regelung zu etablieren, die es ermöglicht, im Bedarfsfall frühzeitig und schnell auf Basis einer deutlich verbesserten Informationsgrundlage gezielt gegen Leerverkäufe vorzugehen, die Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels und die Stabilität des Finanzsystems begründen.

Die Regelung sieht ein zweistufiges Transparenzsystem vor: Der BaFin gemeldet werden müssen zunächst Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien der genannten Gesellschaften. Weitere Meldungen sind bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten jeweils weiterer 0,1 Prozent fällig. Ab 0,5 Prozent erfolgt zusätzlich eine Veröffentlichung der Position in anonymisierter Form auf der Website der BaFin.

Erfasst werden neben gedeckten und ungedeckten Leerverkäufen in den betroffenen Aktien auch andere Positionen aus börslich oder außerbörslich gehandelten Finanzinstrumenten, welche im Ergebnis einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprechen (z.B. Verkauf von Futures, Kauf von Verkaufsoptionen, Contracts for Difference, unabhängig davon, ob eine physische Belieferung oder ein Barausgleich erfolgt). Mitteilungs- und veröffentlichungspflichtig sind die jeweiligen Inhaber der Positionen. Ausnahmeregelungen bestehen für Market Maker, soweit das Geschäft zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Linkhinweis:

Auf der Homepage der BaFin finden Sie die Allgemeinverfügung hier.